Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie in den vergangenen Jahren können auch im kommenden Schuljahr an unserer Schule die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.
Ab dem 10. Mai können sich die Neuzugänge (Jahrgang 5) unter https://kgs-wtm.de/buecher für die Lernmittelausleihe anmelden. Die Informationen hierzu sind an die Grundschulen gegangen.
Für die kommenden Jahrgänge 6 bis 11 erfolgt die Anmeldung zur erneuten Ausleihe ab dem 10. Mai über IServ unter „Schulbücher“. Die Information erfolgt über die Schülerinnen und Schüler.
Bei der Anmeldung wählen Sie zunächst den Jahrgang und Schulzweig für das Schuljahr 2021/2022 aus. Werden Befreiung oder Ermäßigung beantragt, so sind die Bescheinigungen rechtzeitig vorzulegen (s.u.).
Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist auf der Anmeldeseite ersichtlich. Wählen Sie nun ebenfalls die Wahlbereiche im rechten Teil aus (z.B. Religion / Werte & Normen). In dieser Liste sind die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene pauschale Entgelt angegeben. Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot der Ausleihe Gebrauch machen wollen. Sie können jedes Jahr über die Ausleihe selbst neu entscheiden. Sollten weitere Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sein (Arbeitshefte), so sind sie ebenfalls auf der Liste vermerkt mit dem Hinweis „keine Ausleihe“.
Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten Leihbedingungen.
Die Onlineanmeldung muss bis Freitag 18. Juni 2021 und der Zahlungseingang bis spätestens Freitag, 25. Juni 2021 bargeldlos erfolgt sein.
Ist eine Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe via Internet nicht möglich, so kann die Anmeldung auch in Ausnahmefällen direkt in der Schule im Raum E015 erfolgen. Termine werden noch bekannt gegeben.
WICHTIG: Wer diese Frist 18. Juni 2020 nicht einhält, nimmt am Ausleihverfahren nicht teil und entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten selbst zu beschaffen.
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch SGB II, SGB XIII oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz (§6a) oder dem Wohngeldgesetz müssen die Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers bis zum 25. Juni nachweisen, sonst ist der volle Betrag zu entrichten.
Familien mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern müssen die Berechtigung durch Vorlage von Schülerausweisen, Zeugnissen, Geburtsurkunden der beiden Geschwisterkinder oder entsprechende Bescheinigungen bis zum 25. Juni nachzuweisen, sonst ist der volle Betrag zu entrichten.
Die Lernmittellisten für alle Jahrgänge werden hier noch rechtzeitig veröffentlicht.
Eine Anleitung zur Onlineanmeldung kann man hier bereits einsehen.
Leihbedingungen für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
- Die Anmeldung muss fristgerecht bis zum 18. Juni 2021 über IServ (Zugang über der Tochter/des Sohnes) oder die Schulwebseite verbindlich erfolgt sein, sonst kann keine Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe erfolgen und die Lernmittel müssen selbst beschafft werden.
- Die Unterlagen für evtl. gestellte Ermäßigungs-oder Befreiungsanträge müssen rechtzeitig vor dem 25. Juni 2021 im Sekretariat eingegangen sein, sonst ist der volle Betrag zu entrichten.
- Die Leihgebühr muss bis zum genannten Zahlungstermin am 25. Juni 2021 auf dem Konto der Schulbuchausleihe eingegangen sein. Die Kontoverbindung und der Verwendungszweck wird bei der Anmeldung per Mail zugestellt.
Bei nicht fristgerechtem Eingang ist keine Teilnahme möglich. Der verspätete Zahlungseingang wird erstattet und die Lernmittel müssen selbst beschafft werden. - Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschädenzu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich, spätestens bis 14 Tagen nach Erhalt bei der Bücherausleihe im Raum E015 mitgeteilt werden, damit sie getauscht werden können.
- Die Teilnehmer verpflichten sich, die ausgeliehenen Bücher sorgfältigzu behandeln, sonst kann es bei der Rückgabe zu Ersatzansprüchen kommen.
- Bei Vertauschungder Bücher haftet jeder Entleiher für das ursprünglich durch ihn ausgeliehene Buch. Eine Liste der jeweils erhaltenen Bücher ist über IServ unter "Meine Bücher" Das Etikett mit dem Barcode ist der Nachweis für das entliehene Buch. Ein Verlust des Barcodes kommt einem Verlust des Buches gleich.
- Bei Nichtabgabe, Verlustoder Beschädigung entliehener Bücher, verpflichten sich die Teilnehmer, den Zeitwert zu ersetzen. Geschieht dies nicht, behalten wir uns vor, den Teilnehmer vom Ausleihverfahren der kommenden Jahre auszuschließen.
- Die Ausleihgebühr gilt für jeweils für ein Jahr. Bei Zweijahresbänden muss im Folgejahrebenfalls ausgeliehen werden oder die Bücher sind am Schuljahresende wieder zurückzugeben. Bei Nichtzahlung und Nichtrückgabe kommt es zu einem Ersatzanspruch für alle Bücher.